BaFin: Rundschreiben zu derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten
Das Rundschreiben zu derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten, das die BaFin im Januar konsultiert hatte, ist veröffentlicht. Es enthält Hinweise zur Nutzung von Derivaten und zur Anlage in strukturierten Produkten. Das Rundschreiben richtet sich an alle Unternehmen, die zum Erstversicherungsgeschäft zugelassen sind und unter die Vorschriften für kleine Versicherungsunternehmen fallen (§§ 212 bis 217 Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG), sowie an deutsche Pensionskassen und Pensionsfonds.
Das Rundschreiben konkretisiert § 15 Abs. 1 S. 2 VAG sowie die Anlageverordnung und Kapitel 4 der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung. Es ersetzt das im Jahr 2000 veröffentlichte Derivate-Rundschreiben sowie das Rundschreiben zu strukturierten Produkten von 1999. Außerdem hebt es die Auslegungsentscheidungen der BaFin zum Einsatz von Receiver Forward Swaps von 2005, zu Inflations-Swaps von 2012 sowie zu den Quoten für Vorkäufe von 2013 auf. Das Rundschreiben tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft.
(Meldung BaFin vom 30.8.2017)