BaFin: Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an das Depotgeschäft veröffentlicht
Die BaFin hat die finale Fassung der MaDepot veröffentlicht, des Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an die ordnungsgemäße Erbringung des Depotgeschäfts und den Schutz von Kundenfinanzinstrumenten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
Das Rundschreiben bietet Wertpapierdienstleistungsunternehmen eine Übersicht der aufsichtsrechtlichen Vorgaben zu Verhaltens- und Organisationspflichten im Depotgeschäft. Die BaFin erläutert darin zudem anhand von ausgewählten Fragen ihre Verwaltungspraxis und Auffassung. Grundlage der MaDepot sind im Wesentlichen die Vorgaben der zweiten europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID II) zum Schutz von Kundenfinanzinstrumenten.
Die Aufsicht hatte das Rundschreiben von April bis Juni 2018 zur Konsultation gestellt und den finalisierten Entwurf dem Normenkontrollrat zur Freigabe vorgelegt.
(Meldung BaFin von 16.8.2019)