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Wirtschaftsrecht
06.07.2010
Wirtschaftsrecht
BaFin: Rundschreiben zu Depotbanken veröffentlicht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 2.7.2010 ein Rundschreiben veröffentlicht, in dem sie die Aufgaben und Pflichten der Depotbanken nach dem Investmentgesetz (InvG) konkretisiert.

Die Regelungen zur Depotbank in den §§ 20 ff. InvG beinhalten zum Teil auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe oder machen keine genauen Vorgaben, wie bestimmte Kontrollfunktionen durch die Depotbank wahrgenommen werden sollen. Depotbanken nehmen zum Schutz der Anleger eine besondere Rolle im InvG ein. Die BaFin will daher mit ihrem Rundschreiben die Unsicherheiten beseitigen, mit denen sich die Branche bei der Auslegung der §§ 20 ff. InvG bislang konfrontiert sah.

In dem Rundschreiben macht die BaFin zum Beispiel detaillierte Vorgaben zum Inhalt und zum Zeitpunkt der Prüfung durch die Depotbank in Bezug auf solche Geschäfte, die der Zustimmung der Depotbank bedürfen oder auf andere Weise durch die Depotbank zu kontrollieren sind. In diesem Zusammenhang gibt es detaillierte Modelle zur Anlagegrenzprüfung vor. Schließlich regelt das Rundschreiben, welche Punkte im Depotbankvertrag zu regeln sind und wieweit die Depotbank Tätigkeiten auf andere Unternehmen auslagern oder Tätigkeiten der Kapitalanlagegesellschaften einlagern darf.

Für die Umsetzung der neuen Anforderungen hat die BaFin eine Übergangsfrist von zwölf Monaten nach Veröffentlichung vorgesehen.
(PM BaFin vom 2.7.2010)

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