OLG Karlsruhe: Rügeobliegenheit des Käufers beim Handelskauf
Mit Urteil vom 5.11.2008 - 7 U 15/08 - entschied das OLG Karlsruhe wie folgt: Bei einem Handelskauf trifft den Käufer die Rügeobliegenheit nach § 377 HGB auch dann, wenn der Verkäufer die Kaufsache auf Anweisung des Käufers an einen Dritten abliefert. Er muss dafür sorgen, dass der Abnehmer ihn sobald wie möglich von Mängeln unterrichtet. Dem Käufer, der sich im Regelfall an die gesetzliche Rangordnung der Gewährleistungsrechte zu halten hat, obliegt hinsichtlich der Tatsachen, die die Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung begründen, die Beweislast.