LG Stuttgart: Rückzahlung des Bearbeitungsentgelts für Darlehensvertrag - Verjährung des Bereicherungsanspruchs
Das LG Stuttgart hat mit Urteil vom 5.2.2014 - 13 S 126/13 - entschieden:
Der auf Rückzahlung des - in einer nach § 307 BGB unwirksamen Bankklausel - vereinbarten Bearbeitungsentgelts für einen Darlehensvertrag aus dem Jahr 2008 gerichtete Bereicherungsanspruch war im Jahr 2013 noch nicht verjährt. Fortführung der Kammerrechtsprechung (vgl. 13 S 65/13) in Auseinandersetzung mit dem Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 20.11.2013 (2 S 77/13).