BaFin: Rückversicherung – neues Merkblatt zur Zulassung von Aktiengesellschaften
Die BaFin hat ein neues Merkblatt mit Hinweisen für die Zulassung von Versicherungs-Aktiengesellschaften zum ausschließlichen Betrieb der Rückversicherung in Deutschland veröffentlicht. Das Merkblatt konkretisiert die Unterlagen und Angaben, die die Gesellschaften bei der BaFin einzureichen haben, damit diese prüfen kann, ob eine Zulassung erteilt werden kann. Für Rückversicherer gelten hier einige Besonderheiten, die das Merkblatt thematisiert. Es ersetzt die alte Fassung von 2008. Die Überarbeitung war aufgrund der VAG-Novelle notwendig geworden, die das neue europäische Aufsichtsregime Solvency II in deutsches Recht umgesetzt hat.
(PM BaFin vom 6.3.2017)