BGH: Rückgabe von Gesellschaftsunterlagen durch ausscheidende Organmitglieder
Der BGH hat mit Beschluss vom 7. 7. 2008 - II ZR 71/07 - entschieden: Eine Regelung in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats einer AG, nach der ausscheidende Organmitglieder die ihnen im Rahmen ihrer Amtstätigkeit überlassenen Gesellschaftsunterlagen zurückzugeben haben, begegnet keinen Bedenken. Eine entsprechende Verpflichtung ergibt sich schon aus dem Grundgedanken der §§ 666 f. BGB.
Volltext des Beschl.://BB-Online BBL2008-2245-1 unter www.betriebs-berater.de