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Wirtschaftsrecht
12.02.2009
Wirtschaftsrecht
OLG Frankfurt: Rückabwicklung von Leasingverträgen

Mit Urteil vom 14.1.2009 - 17 U 223/08 - entschied das OLG Frankfurt: Die Rückabwicklung von Leasingverträgen richtet sich seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes nicht mehr nach Bereicherungsrecht, sondern nach Rücktrittsrecht. Dies ergibt sich aus der eindeutigen Regelung des § 313 Abs. 3 S. 1 BGB, wonach der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten kann, wenn bei einem Fehlen der Geschäftsgrundlage eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar ist.

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