OLG Naumburg: Rückabwicklung eines PKW-Kaufvertrags wegen erhöhten Kraftstoffverbrauchs
Das OLG Naumburg hat mit Urteil vom 25.10.2012 - 1 U 65/12 - entschieden:
Will der Käufer eines PKWs Gewährleistungsrechte auf einen gegenüber der Herstellerangabe deutlich höheren Kraftstoffverbrauch stützen, hat er darzulegen, dass der von ihm gerügte Verbrauch bei einer Fahrweise ermittelt worden ist, die zur Vergleichbarkeit mit den Herstellerangaben führt. Dazu hat er Tatsachen zu den von ihm durchgeführten Fahrten vorzutragen, die einen Vergleich mit den standardisierten Verbrauchsangaben ermöglichen.