DIHK: Rote Karte für EU-Frauenquote
Im Bundestag werden aktuell verschiedene Gesetzentwürfe für eine verbindliche Geschlechterquote in Aufsichtsräten, teilweise auch in Vorständen, diskutiert. Auch die EU-Kommission hat einen Richtlinienvorschlag für eine Aufsichtsratsquote von 40 Prozent vorgelegt. Mehr Frauen sollen in die Führungsgremien der Unternehmen. Über das Ziel besteht in Wirtschaft und Politik Einigkeit – nicht aber über den Weg. Nach DIHK-Einschätzung greift eine verbindliche Quote – ob auf EU- oder nationaler Ebene – in nicht gerechtfertigter Weise in die Rechte von Unternehmen und Anteilseignern ein und ist schon rechtlich unzulässig. Die Aktionäre könnten ihre Aufsichtsratsmitglieder nicht mehr nach Sachkriterien auswählen, sondern müssten den gesetzlichen Vorgaben der Quote folgen. Unternehmen bzw. Aktionäre müssen aber auch künftig in der Lage sein, ihren Aufsichtsrat mit der jeweils am besten geeigneten Person zu besetzen – unabhängig von deren Geschlecht. Der DIHK hält den Vorschlag der EU für unverhältnismäßig: Die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Unternehmen werden nicht berücksichtigt; Familienunternehmen könnten sogar Angehörige ggf. nicht in den Aufsichtsrat entsenden; Härtefallregelungen sind nicht vorgesehen. Die Offenlegung der Gründe für die Wahl eines bestimmten Kandidaten steht in Konflikt mit dem Datenschutz und der Rechtsprechung des EuGH. Auch die Sanktionsregelungen, die mit Nichterreichen der Quote verbunden wären, sind unverhältnismäßig. Die Nichtigkeit der Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern würde die Handlungsfähigkeit der Unternehmen gefährden. Darüber hinaus: Auf EU-Ebene gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Quotenregelung. Hier sind ausschließlich Maßnahmen zulässig, die Chancengleichheit bewirken sollen. Für eine Quote, die ein Geschlecht einseitig bevorzugt, ist die EU dagegen nicht zuständig. Die Bundesregierung teilt diese Argumentation und hat in Brüssel entsprechend Stellung genommen. Der Vorschlag der EU-Kommission enthält eine zusätzliche Berichtspflicht. Die zu leistenden Angaben über das Zahlenverhältnis der Geschlechter in den Gremien und die getroffenen Maßnahmen sind jedoch sachfremd; weder haben sie Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf oder das Geschäftsergebnis, noch auf die Lage der Gesellschaft. Jede zusätzliche Berichterstattung aber belastet Unternehmen durch mehr Bürokratie und zusätzliche Kosten. Eine gesetzliche Frauenquote samt Berichtspflicht lehnt der DIHK deshalb ab.
(PM DIHK vom 28.3.2013)