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Wirtschaftsrecht
09.06.2008
Wirtschaftsrecht
: Rom I-Verordnung verabschiedet

Der Rat der Justizministerinnen und -minister der EU hat am 6.6.2008 die Rom I-Verordnung verabschiedet. Die neue Verordnung regelt, welches Recht innerhalb der europäischen Union auf internationale schuldrechtliche Verträge anwendbar ist. Die Rom I-Verordnung löst in den Mitgliedstaaten der EU das sog. Rom-Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht von 1980 ab. Die Verordnung regelt vor allem bei den „klassischen" Sachverhalten des Wirtschaftsverkehrs, wie Geschäften zwischen Gewerbetreibenden und Verbraucherverträgen, welche der jeweils betroffenen Rechtsordnungen im Einzelfall anzuwenden ist. Rom I ist die zweite Verordnung, die auf Gemeinschaftsebene einheitliche Vorschriften zum anwendbaren Recht vorsieht. Bereits im ersten Halbjahr 2007 war Rom II (Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht) verabschiedet worden.

Die jetzt verabschiedete Rom I-Verordnung wird im Dezember 2009 wirksam.

(Quelle: PM BMJ vom 6.6.2008)

Hinweis der Redaktion:  Dazu demnächst ein Beitrag von Clausnitzer

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