EuGH: Roamingverordnung ist gültig
Der EuGH hat mit Urteil vom 8.6.2010 - Rs. C-58/08 - bestätigt, dass die sog. Roamingverordnung gültig ist. Nach den Ausführungen des Gerichtshofs sei der Gemeinschaftsgesetzgeber berechtigt gewesen, auf der Rechtsgrundlage des Art. 95 EGV Obergrenzen für die Roaminggebühren vorzuschreiben, um das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes zu gewährleisten. Außerdem verstoße die Festlegung von Obergrenzen nicht gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Sie sei geeignet und erforderlich, um Verbraucher gegen überhöhte Entgelte zu schützen.