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Wirtschaftsrecht
16.04.2019
Wirtschaftsrecht
EP: Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern verabschiedet

Das Europäische Parlament hat am 16.4.2019 die Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern (COD 2018/0106) verabschiedet. Die neuen Regeln, die mit 591 Stimmen bei 29 Gegenstimmen und 33 Enthaltungen angenommen wurden und bereits mit den EU-Ministern vereinbart worden waren, legen EU-weite Normen zum Schutz von Informanten fest, die Verstöße gegen das EU-Recht in einer Vielzahl von Bereichen wie öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Geldwäsche, Produkt- und Verkehrssicherheit, nukleare Sicherheit, öffentliche Gesundheit, Verbraucher- und Datenschutz aufdecken.

Sicherheit bei Berichterstattung

Um die Sicherheit potenzieller Hinweisgeber und die Vertraulichkeit der offenbarten Informationen zu gewährleisten, dürfen Hinweisgeber in Zukunft Verstöße über interne und externe Kanäle melden. Je nach den Umständen des Falles können sich Hinweisgeber dann auch außerhalb ihrer Organisation direkt an die zuständige nationale Behörden sowie an die zuständigen Organe, Einrichtungen, Ämter und Agenturen der EU wenden.

Nicht bestraft werden Hinweisgeber, die ihre Kritik öffentlich machen, wenn auf ihren ursprünglichen internen Hinweis keine Reaktion erfolgte. Ohne vorhergehende interne Meldung sind öffentliche Hinweise straffrei möglich, wenn eine unmittelbare Gefahr für die Öffentlichkeit oder Vergeltungsmaßnahmen gegen die Hinweisgeber drohen.

Schutz vor Repressalien

Der vereinbarte Text verbietet ausdrücklich Repressalien und führt Schutzmaßnahmen ein, damit ein Hinweisgeber nicht entlassen, degradiert, eingeschüchtert oder in anderer Weise angegriffen wird. Auch geschützt wird, wer Hinweisgeber unterstützt, wie zum Beispiel Mittelsmänner, Kollegen oder Verwandte.

Die Mitgliedstaaten müssen den Hinweisgebern umfassende und unabhängige Informationen über Berichtswege und alternative Verfahren, kostenlose Beratung sowie Rechtsbeistand während des Verfahrens zur Verfügung stellen. Während eines Gerichtsverfahrens können die Meldenden auch finanzielle und psychologische Unterstützung erhalten.

(PM EP vom 16.4.2019) 

Hinweis der Redaktion: S. dazu in BB 18/2019 (ET: 29.4.2019) den Beitrag von Garden/Hiéramente.  

 

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