BGH: Richtigkeit der Notierung der Berufungsbegründungsfrist ist von Rechtsanwalt zu prüfen
Mit Urteil vom 25.9.2014 - III ZR 47/14 - hat der BGH entschieden: Auch wenn der Rechtsanwalt (nach Eingang des Urteils in der Kanzlei) seine Angestellte im Wege einer Einzelanweisung angehalten hat, die fehlerhaft eingetragene Frist zur Berufungsbegründung zu korrigieren, so befreit ihn dies nicht davon, im Rahmen der Vorbereitung einer Prozesshandlung (wie der Einlegung der Berufung) die Richtigkeit der Notierung der Berufungsbegründungsfrist eigenverantwortlich zu prüfen.