KG Berlin: Relevante Irreführung durch nachteilige Produktangabe
Mit Urteil vom 20.1.2009 - 5 U 48/08 - hat das KG Berlin entschieden, dass auch für den Werbenden nachteilige Irreführungen eine wettbewerbsrechtliche Relevanz haben können, wenn die Irreführung geeignet ist, den Verbraucher zum Kauf eines anderen Produkts zu veranlassen. In diesen Fallgestaltungen ist eine relevante Irreführung nur dann zu bejahen, wenn sich die Möglichkeit eines (für den Verbraucher ungünstigen) Alternativeinkaufs - bei ungezwungener Sichtweise - als naheliegend darstellt.