LG Hamburg: Reisebuchungsportal mit Bewertungsbereich haftet für Richtigkeit negativer Hotelbewertungen
Mit Urteil vom 1.9.2011 - 327 O 607/10 - hat das LG Hamburg entschieden: Wer im Internet ein Reisebuchungsportal betreibt, in dem auch fremde Hotelbewertungen publiziert werden, haftet für die Richtigkeit der in den Bewertungen behaupteten Tatsachen. Im Vordergrund stehe bei einem solchen Meinungsportal nicht das uneigennützige Motiv, die Öffentlichkeit zu informieren, sondern die Attraktivität der gewerblichen Online-Angebote zu steigern.
(PM LG Hamburg vom 5.9.2011)