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Wirtschaftsrecht
06.09.2013
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Regulierung der Schattenbanken – neue Vorschriften für Geldmarktfonds

Wenige Tage vor dem G20-Treffen in Sankt Petersburg hat die EU- Kommission konkrete Schritte zur Regulierung der Schattenbanken unternommen. Als erste dieser Maßnahmen hat Binnenmarktkommissar Michel Barnier am 4.9.2013 neue Vorschriften für Geldmarktfonds vorgelegt. Die Verordnung soll sicherstellen, dass Geldmarktfonds einen Kapitalpuffer schaffen und auch bei einer angespannten Marktlage hohem Rücknahmedruck seitens der Anleger standhalten. In einer Mitteilung zum Schattenbankwesen gibt die Kommission einen Überblick über die von ihr ermittelten Prioritäten, u. a. in folgenden Bereichen: Regeln für Geldmarktfonds: Die am 4.9.2013 vorgeschlagene Verordnung betrifft Geldmarktfonds, die in Europa ihren Sitz haben oder dort verkauft werden, und soll deren Liquiditätsprofil und ihre Stabilität verbessern. Mindestens 10 Prozent des Portfolios von Geldmarktfonds sollten aus täglich fälligen Vermögenswerten und weitere 20 Prozent aus wöchentlich fälligen Vermögenswerten bestehen. Dadurch sollen Geldmarktfonds in die Lage versetzt werden, stets Rückzahlungen an Investoren leisten zu können, die kurzfristig Mittel abziehen wollen. Um zu vermeiden, dass ein einzelner Emittent einen unangemessen großen Anteil des Nettoinventarwerts eines Geldmarktfonds hält, würde das Kreditrisiko gegenüber einzelnen Emittenten gedeckelt. Um einen konstanten Nettoinventarwert zu gewährleisten, sollen Geldmarktfonds einen Kapitalpuffer schaffen. Dieser Puffer wird zur Unterstützung stabiler Anteilsrücknahmen in Zeiten sinkender Anlagevermögenswerte der Geldmarktfonds aktiviert. Transparenz des Schattenbanksektors: Um Risiken wirksam zu überwachen und wenn nötig einschreiten zu können, ist es notwendig, detaillierte, zuverlässige und umfassende Daten zu diesem Sektor zu sammeln. Risiken im Zusammenhang mit Wertpapierfinanzierungsgeschäften (vor allem Wertpapierleihund Pensionsgeschäften): Diese Geschäfte können zu einer Erhöhung der Fremdfinanzierung und zur Verstärkung des prozyklischen Charakters des Finanzsystems beitragen, das damit anfällig für einen Ansturm auf die Banken und plötzlichen Abbau von Risiken (Deleveraging) wird. Des Weiteren ist es aufgrund der mangelnden Transparenz dieser Märkte schwierig, Eigentumsrechte festzustellen (Wem gehört was?), die Risikokonzentration zu überwachen und Gegenparteien zu ermitteln (Wer investiert in wen?). Interaktion mit Banken: Die enge Verflechtung zwischen dem Schattenbanksystem und dem Rest des Finanzsektors, insbesondere dem Banksystem, birgt ein hohes Ansteckungsrisiko. Dieses Risiko könnte insbesondere durch eine Verschärfung der Aufsichtsbestimmungen für die Geschäfte von Banken mit nicht beaufsichtigten Finanzunternehmen begrenzt werden. Bestimmte Bereiche, wie etwa die Schaffung von Abwicklungsinstrumenten für Finanzinstitute, bei denen es sich nicht um Banken handelt, und eine Strukturreform des Banksystems, bedürfen weiterer Analysen und werden später präzisiert.
(PM EU-Kommission vom 4.9.2013)

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