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Wirtschaftsrecht
19.02.2009
Wirtschaftsrecht
Kabinett: Regierung beschließt Gesetzentwurf zur Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung

Künftig soll die Versteigerung von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändet wurden, einfacher im Internet erfolgen können. Die Internetauktion soll als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort ermöglicht werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am 18.2.2009 beschlossen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Ziel ist es, das parlamentarische Verfahren noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen.

(Quelle: PM BMJ vom 18.2.2009)

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