BMJ: Regelungen zum Anlegerschutz in Kraft
Am 5.8.2009 sind die Regelungen zum Anlegerschutz treten in Kraft getreten. Für ab diesem Zeitpunkt entstehende Ansprüche wegen Falschberatung gelten längere Verjährungsfristen. Außerdem werden Banken künftig verpflichtet, den Inhalt jeder Anlageberatung zu protokollieren und dem Kunden eine Ausfertigung des Protokolls an die Hand zu geben. Dies soll den Anlageberater zu höherer Sorgfalt veranlassen und damit insgesamt die Qualität der Beratung erhöhen. In einem Prozess wegen schlechter Beratung kann sich der Kunde auf das Beratungsprotokoll berufen. Diese neuen Dokumentationspflichten werden ab dem 1.1.2010 gelten, damit den Banken die benötigte Zeit für organisatorische Vorbereitungen
bleibt.
(Quelle: PM BMJ vom 5.8.2009)