EuGH: Regelung über Genehmigung des Erwerbs von Stimmrechten in strategischen Aktiengesellschaften verstößt gegen Niederlassungsfreiheit
Mit Urteil vom 8.11.2012 - C-244/11 - hat der EuGH entschieden: Die griechische Regelung über die vorherige Genehmigung des Erwerbs von Stimmrechten in strategischen Aktiengesellschaften und die nachträgliche Kontrolle von Gesellschaftsbeschlüssen verstößt gegen die Niederlassungsfreiheit. Diese Regelung verleiht der Verwaltung ein Ermessen, das von den Gerichten schwer zu kontrollieren ist und eine Diskriminierungsgefahr mit sich bringt.
(PM EuGH vom 8.11.2012)