BGH: Regel-Mindestvergütung des Insolvenzverwalters
Der BGH hat mit Beschluss vom Beschluss vom 16.12.2010 - IX ZB 39/10 -, dass die Regel-Mindestvergütung des Insolvenzverwalters sich nach der Kopfzahl der Gläubiger, nicht nach der Zahl der angemeldeten Forderungen richtet.