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Wirtschaftsrecht
17.02.2017
Wirtschaftsrecht
BT: Reform des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen

Am 16.2.2017 hat der Bundestag in zweiter und dritter Lesung nach mehr als zwei Jahren Reformprozess Änderungen des Insolvenzanfechtungsrechts beschlossen (Beschlussempfehlung und Bericht vom 15.2.2017 – BT-Drucks. 18/11199). Nach dem überarbeiteten Gesetz wurde die Anfechtungsmöglichkeit der Zahlungen auf Ratenvereinbarungen sowie von Arbeitsentgelt an Arbeitnehmer erschwert und die Anfechtungsfrist der Vorsatzanfechtung von bisher zehn auf vier Jahre verkürzt. Auf eine Reform des § 131 InsO-E und damit auf das Fiskusprivileg wurde verzichtet.

(www.bundestag.de/tagesordnung)

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