BR: Reform des Gerichtsvollzieherkostenrechtes
Mit einem Gesetzentwurf (17/5313) zur Reform des Gerichtsvollzieherkostenrechtes will der Bundesrat eine Erfolgsgebühr einführen. Diese solle zu einem geordneten Wettbewerb zwischen Gerichtsvollziehern führen und die Effizienz der Zwangsvollstreckung erhöhen, heißt es in der Vorlage. Gleichzeitig soll das seit dem Jahr 2001 unverändert gebliebene Gebührenniveau um durchschnittlich 30 Prozent angehoben werden.
(hib-Meldung vom 12.4.2011)