BMJ: Referentenentwurf zur Reform des KapMuG veröffentlicht
Das Kapitalanleger-Musterverfahrens-gesetz (KapMuG) wurde im Jahr 2005 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Es hat zur effektiven gerichtlichen Handhabung von Massenklagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug ein neuartiges Musterfeststellungsverfahren eingeführt. Wegen der zahlreichen zivilprozessualen Neuerungen befristete der Gesetzgeber die Geltungsdauer des Gesetzes zunächst auf fünf Jahre, um in dieser Zeit zu evaluieren, ob sich das Gesetz in seiner praktischen Erprobung bewährt. Nach einer Verlängerung der Geltungsdauer um zwei Jahre tritt das Gesetz nunmehr am 31.10.2012 außer Kraft. Die Evaluation hat ergeben, dass das Musterfeststellungsverfahren ein taugliches Instrument zur Bewältigung von Massenklagen im Bereich des Kapitalmarktrechts ist, jedoch in einigen Punkten der Überarbeitung bedarf. Der Gesetzentwurf behält daher das KapMuG als Gesetz mit besonderem Anwendungsbereich bei. Der Anwendungsbereich wird gegenüber dem bisherigen Recht moderat erweitert und auf Anlagevermittler und -berater ausgedehnt. Der Vergleichsabschluss im Musterverfahren wird vereinfacht. Schließlich werden die Eröffnung des Musterverfahrens und seine Erledigung durch eine Reihe von Einzelmaßnahmen beschleunigt. Das Gesetz soll spätestens am 1.11.2012 und ohne erneute Befristung in Kraft treten.
(BMJ - Referentenentwurf KapMuG, Stand 21.7.2011)
Hinweis der Redaktion: Vgl. hierzu demnächst den Beitrag von Burkhard Schneider, RA, Clifford Chance, Frankfurt.