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Wirtschaftsrecht
19.11.2010
Wirtschaftsrecht
BMJ: Referentenentwurf für eine kleine Aktienrechtsnovelle

Das geltende Aktienrecht bedarf der punktuellen Weiterentwicklung. So beginnt der Referentenentwurf für eine kleine Aktienrechtsnovelle vom 2.11.2010. Der Gesetzentwurf sieht u. a. folgende Regelungen vor: Es soll eine Möglichkeit geschaffen werden, bei einer Wandelanleihe auch ein Umtauschrecht zugunsten der Gesellschaft zu vereinbaren und zu diesem Zweck ein bedingtes Kapital zu schaffen. Der Vorzug stimmrechtsloser Aktien kann, muss künftig jedoch nicht mehr nachzahlbar sein. Nichtbörsennotierte Aktiengesellschaften werden darauf festgelegt, Namensaktien auszugeben. Ein Wahlrecht zwischen Inhaber- und Namensaktien soll nur noch bei börsennotierten Gesellschaften bestehen. Die Nichtigkeitsklage wird einer relativen Befristung unterworfen. Grundsätzlich bleibt sie zwar unbefristet möglich. Wird aber gegen einen Beschluss der Hauptversammlung eine Beschlussmängelklage erhoben, so müssen (weitere) Nichtigkeitsklagen gegen den Beschluss innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung des ursprünglichen Beschlussmängelverfahrens erhoben werden.

(Referentenentwurf des BMJ vom 2.11.2010)


--> Vgl. dazu demnächst den Standpunkt von Drinhausen

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