BMJ: Referentenentwurf für ein Mediationsgesetz vorgelegt
Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat am 5.8.2010 den Referentenentwurf eines Mediationsgesetzes an die Länder und Verbände verschickt. Ziel des Entwurfs ist die Stärkung der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Der Referentenentwurf sieht neben Regeln zur Neutralität und Unabhängigkeit der Mediatoren unter anderem vor, dass Mediationsvereinbarungen künftig leichter vollstreckt werden können. Zudem soll eine Verschwiegenheitspflicht für alle Mediatoren eingeführt werden. Aus einer solchen Verschwiegenheitspflicht folgt ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Zivilprozessordnung und allen auf sie verweisenden Verfahrensordnungen. Dadurch kann die Vertraulichkeit der Mediation geschützt werden.