BT: Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren beschlossen
Mit breiter Mehrheit ist am 29.9.2011 der vorgeschlagene Rechtsschutz gegen überlange Gerichtsverfahren vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. Betroffene sollen eine angemessene Entschädigung erhalten, wenn ein Prozess zu lange dauert. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger erklärte: „Jetzt können endlich die Versprechen eingelöst werden, die Grundgesetz und Menschenrechtskonvention schon lange geben. Jeder hat Anspruch auf Rechtsschutz in angemessener Zeit – dieser Satz kann jetzt mit Leben gefüllt werden.“ Die zwei Stufen des Vorschlags sollen künftig verhindern, dass die Justiz unnötig belastet wird. Betroffene müssen immer erst auf die drohende Verzögerung hinweisen, damit das Verfahren möglichst doch noch rechtzeitig abgeschlossen wird. Erst wenn die Rüge ungehört bleibt und es wirklich zu lange dauert, gibt es auf der zweiten Stufe eine angemessene Entschädigung.
(PM BMJ vom 30.9.2011)