BGH: Rechtsscheinhaftung eines Dritten bei unternehmensbezogenem Rechtsgeschäft
Der BGH hat mit Urteil vom 31.7.2012 - X ZR 154/11 - entschieden: Bei einem unternehmensbezogenen Rechtsgeschäft kann ein Dritter aufgrund des von ihm erzeugten Rechtsscheins, er sei Mitinhaber des Unternehmens, für die Erfüllung des darauf beruhenden Vertrags haften.