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Wirtschaftsrecht
19.06.2013
Wirtschaftsrecht
EuGH: Rechtsrat schützt wettbewerbswidriges Verhalten eines Unternehmens nicht vor Geldbuße

Der EuGH hat mit Urteil vom 18.6.2013  Rs. C-681/11 - entschieden: Das Wettbewerbsrecht der Union ist dahin auszulegen ist, dass ein Unternehmen, das dagegen verstoßen hat, nicht der Verhängung einer Geldbuße entgehen kann, wenn der Zuwiderhandlung ein Irrtum dieses Unternehmens über die Rechtmäßigkeit seines Verhaltens zugrunde liegt, der auf dem Inhalt eines Rechtsrats eines Anwalts oder einer Entscheidung einer nationalen Wettbewerbsbehörde beruht. Wenn das betreffende Unternehmen an einem nationalen Kronzeugenprogramm teilgenommen hat, können sich die nationalen Wettbewerbsbehörden in Ausnahmefällen darauf beschränken können, eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln festzustellen, ohne eine Geldbuße zu verhängen.

(PM EuGH vom 18.6.2013)

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