BGH: Rechtsmittel des vorläufigen Insolvenzverwalters gegen seine Entlassung
Mit Beschluss vom 23.9.2010 – IX ZA 21/10 – hat der BGH entschieden, dass der vorläufige Insolvenzverwalter gegen seine Entlassung Rechtsmittel nur im eigenen Namen, nicht für die Masse einlegen kann.