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Wirtschaftsrecht
24.09.2012
Wirtschaftsrecht
BGH: Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Leistungsverweigerungsrechts nach § 410 BGB

Mit Urteil vom 23.8.2012 - VII ZR 242/11 - hat der BGH entschieden, dass ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 410 BGB nach Treu und Glauben nicht besteht, wenn eine anderweitige Inanspruchnahme des Schuldners durch den Zedenten nach Lage des Falles ausgeschlossen ist.

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