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Wirtschaftsrecht
04.03.2014
Wirtschaftsrecht
OLG Frankfurt a. M.: Rechtsmissbräuchliche Anmeldung einer "Spekulationsmarke"

Das OLG Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 13.2.2014 - 6 U 9/13 - entschieden:


Die Anmeldung einer Marke kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Anmelder zwar behauptet, die Marke im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Markenagentur für künftige Kunden angemeldet zu haben, dem Betrieb dieser Markenagentur jedoch nach den Gesamtumständen des Einzelfalls kein nachvollziehbares Geschäftsmodell zugrunde liegt; in diesem Fall ist die Marke als "Spekulationsmarke" einzustufen, deren Anmeldung darauf angelegt ist, Dritte durch die Geltendmachung von Ansprüchen aus der Marke zu behindern bzw. hieraus Einnahmen zu erzielen (Fortführung der Senatsrechtsprechung).

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