BGH: Rechtshandlung des Schuldners bei Kassenpfändung durch den Gläubiger
Mit Urteil vom 3.2.2011 - IX ZR 213/09 - hat der BGH entschieden: Pfändet ein Gläubiger den Kassenbestand des Schuldners oder wendet der Schuld-ner eine sonst unvermeidliche Kassenpfändung durch Zahlung an den anwesenden Vollziehungsbeamten ab, liegt eine Rechtshandlung des Schuldners vor, wenn er zuvor die Kasse in Erwartung des Vollstreckungsversuchs gezielt aufgefüllt hat, um eine Befriedigung des Gläubigers zu ermöglichen.