KG Berlin: Rechtsfolgen der Insolvenzverfahrenseröffnung über das Vermögen eines Gesellschafters einer GbR
Mit Beschluss vom 28.1.2010 - 1 W 409/10 - hat das KG Berlin entschieden: Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts sowie durch die Aufhebung dieses Verfahrens wird die Vertretung der Gesellschaft betroffen, jedoch nicht deren Befugnis, über ein Grundstück zu verfügen, als dessen Eigentümerin die Gesellschaft im Grundbuch eingetragen ist.