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Wirtschaftsrecht
24.03.2010
Wirtschaftsrecht
BT: Rechtsausschuss lehnt Frauenquote für Aufsichtsräte ab

Mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP hat der Rechtsausschuss am 24.3.2010 die Einführung einer Frauenquote für die Aufsichtsräte börsennotierter Gremien abgelehnt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte für den von ihr eingebrachten Antrag (17/797), SPD und Die Linke enthielten sich. Die CDU/CSU-Fraktion betonte, dass auch sie das Ziel eines höheren Frauenanteils in Aufsichtsräten teile. Dieser sei "im Interesse der Wirtschaft und zusätzlich im Interesse der Frauen". Doch für die Einführung einer verbindlichen Quote sei es zu früh. Innerhalb der Fraktion werde jedoch weiter über die richtigen Mittel diskutiert.

Auch die FDP betonte, dass sie das politische Ziel einer besseren Repräsentation von Frauen unterstütze. Allerdings sei eine "starre Quote" kein geeignetes Mittel. Die Liberalen verwiesen auf einen Bericht, nach dem nicht für alle Unternehmen ausreichend geeignete Aufsichtsrats-Bewerberinnen zur Verfügung stünden. Die SPD kritisierte, dass der Antrag sich nur auf Frauen in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen, nicht jedoch auf die einflussreichen Vorstände beziehe. Außerdem greife er andere wichtige Themen nicht auf, beispielsweise die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern: Der Unterschied betrage für gleichwertige Arbeit in Deutschland immer noch 23 Prozent, mahnten die Sozialdemokraten.
(hib-Meldung vom 24.3.2010)

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