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Wirtschaftsrecht
25.01.2012
Wirtschaftsrecht
BT: Rechtsausschuss befürwortet Milliarden-Garantien für Banken

Der Rechtsausschuss des Bundestags hat am 25.1.2012 den „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarkts" (17/8343) angenommen. In dem sog. Zweiten Finanzmarktstabilisierungsgesetz sollen im Unterschied zum ersten Stabilisierungsgesetz die sog. Zweckgesellschaften („Bad Banks") nicht nur strukturierte Wertpapiere, die ein zentrales Problem bei der Finanzkrise darstellten, aufnehmen können, sondern auch Staatsanleihen. Im Gesetzentwurf wurde daher der Begriff „strukturierte Wertpapiere" durch „Wertpapiere" ersetzt. „Damit soll auch ermöglicht werden, dass mögliche temporäre Übertreibungen bei der Bewertung von Anleihen von europäischen Staaten oder Unternehmen durch Übertragung solcher Wertpapiere auf Zweckgesellschaften ... nicht zu einer Bestandsgefährdung von Instituten führen und dass das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Solvenz dieser Institute gefestigt wird", heißt es in der Begründung des Entwurfs.

Für die Gewährung von Maßnahmen für Banken sieht der Gesetzentwurf einen Garantierahmen von 400 Mrd. Euro und eine Kreditermächtigung von 80 Mrd. Euro vor. Mit dem neuen Gesetz könnten alle 2010 ausgelaufenen Instrumente des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) erneut vollständig genutzt werden.

Es sei besonders wichtig, einer möglichen Gefährdung des Finanzsystems präventiv beziehungsweise bereits bei latenter Gefahr begegnen zu können. Falls privatwirtschaftliche Lösungen zur Eigenkapitalstärkung von Instituten nicht möglich seien, sollten der Finanzaufsicht größere Handlungsmöglichkeiten gewährt werden, „um einer Systemgefährdung vorzubeugen". Bei einer besonderen Risikolage auf dem Finanzmarkt oder zur Abwehr drohender Gefahren für die Finanzmarkstabilität soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anordnen, dass ein Institut über eine höhere Eigenmittelausstattung verfügen muss. Die BaFin soll auch einen Plan verlangen können, wie das betroffene Institut die höhere Eigenkapitalausstattung erreichen will. Außerdem wird die Beteiligung des Staates an Finanzinstituten und an Tochterunternehmen ermöglicht.

Die Koalitionsfraktionen verweisen auch auf das zum 31. Dezember 2010 in Kraft getretene Restrukturierungsfondsgesetz. Damit können in Schwierigkeiten geratene Banken in einem geordneten Verfahren saniert oder abgewickelt werden. Dieses Instrument bleibe zum frühzeitigen Eingreifen bei einer konkreten Gefahr für ein einzelnes Institut geeignet, „kann jedoch nicht als vorbeugende Maßnahme zur Sicherung der Stabilität des Finanzsystems insgesamt angewendet werden", schreibt die Bundesregierung.

(hib-Meldung vom 25.1.2012)

Hinweis der Redaktion: Vgl. dazu demnächst den Beitrag Müller-Eising/Brandi.

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