BGH: Rechtsanwalt hat die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das eingelegte Rechtsmittel zu prüfen
Der BGH hat mit Beschluss vom 5.12.2013 – IX ZB 291/11 - entschieden: Werden dem Rechtsanwalt zur Abfassung der Beschwerdebegründung die Handakten vorgelegt, hat er auch zu prüfen, ob die Beschwerde fristgerecht eingelegt worden ist.