BGH : Rechtsanwalt darf auf Stattgabe seines ersten Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist vertrauen
Der BGH hat mit Beschluss vom 26.1.2017 - IX ZB 34/16 – entschieden: Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stattgegeben wird, sofern er erhebliche Gründe wie Arbeitsüberlastung oder Urlaubsabwesenheit dargelegt hat.
Der Rechtsanwalt muss sich nicht darüber vergewissern, ob seinem erstmaligen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist stattgegeben wurde, wenn er nach dem Inhalt der mitgeteilten Gründe auf eine Verlängerung vertrauen durfte.