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Wirtschaftsrecht
18.03.2016
Wirtschaftsrecht
BGH : Rechtmäßigkeit und Auslegung der Karenzzeitenregelung in § 10c Abs. 2 EnWG

Der BGH hat mit Beschluss vom 26.1.2016 – EnVR 51/14 – entschieden: a) Die für die zweite Führungsebene bestehenden Karenzzeitenregelungen in § 10c Abs. 6 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 EnWG verstoßen nicht gegen höherrangiges Recht.

b) § 10c Abs. 6 EnWG erfasst diejenigen Führungskräfte der zweiten Führungsebene, die umfangreiche Kenntnisse über die technischen Eigenschaften des Transportnetzes und seinen Zustand haben müssen und die unternehmerischen Entscheidungen der obersten Unternehmensleitung in Bezug auf Betrieb, Wartung und Entwicklung des Netzes maßgeblich beeinflussen können.

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