BGH: Rechtliches Gehör bei Zeugenaussage
Mit Beschluss vom 14.7.2009 - VII ZR 3/09 - hat der BGH entschieden: Würdigt das Berufungsgericht eine Zeugenaussage anders als das erstinstanzliche Gericht, ohne den Zeugen selbst zu vernehmen, liegt darin ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör der benachteiligten Partei (im Anschluss an BVerfG, NJW 2005, 1487 und BGH, Beschluss vom 5. April 2006 ‑ IV ZR 253/05, FamRZ 2006, 946).