EU-Kommission: Rechtliche Hindernisse im grenzüberschreitenden Versicherungsgeschäft
Der grenzüberschreitende Handel mit Versicherungsprodukten wird durch das unterschiedliche Vertragsrecht der EU-Mitgliedstaaten behindert. Das hat der am 27.2.2014 vorgelegte Bericht einer von der EU-Kommission eingesetzten Expertengruppe ergeben. So kann es beispielsweise vorkommen, dass EU-Bürgerinnen und Bürger, die aus beruflichen Gründen in ein anderes EU-Land ziehen, dort eine neue Kfz-Versicherung abschließen müssen oder Schwierigkeiten haben, Ansprüche aus einer in einem anderen EU-Land bestehenden privaten Altersvorsorge geltend zu machen.
Die für Justiz zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Viviane Reding erklärte dazu: „Mehr als 20 Jahre nach der Vollendung des Binnenmarktes ist der grenzüberschreitende Handel im Versicherungssektor noch weit von einem reibungslosen Funktionieren entfernt. Die Wahrheit ist: nur wenige Verbraucher können Versicherungsprodukte in anderen Ländern kaufen. Gerade einmal 0,6 Prozent aller Kfz-Versicherungen und 2,8 Prozent aller Sachversicherungen werden den Kundinnen und Kunden in der EU grenzübergreifend angeboten. Der heute veröffentlichte Bericht der Expertengruppe zeigt, dass einige dieser Probleme von vertragsrechtlichen Unterschieden herrühren. Es gibt ein großes Potential für grenzüberschreitende Versicherungsprodukte. Wir sollten unser Bestes dafür tun, um es auszunutzen. Das ist entscheidend, um die Wettbewerbsposition der Top-Versicherer der EU im globalen Markt zu erhalten."
(PM EU-Kommission vom 27.2.2014)