BGH: Rechteeinräumung bei Synchronsprechern
Der BGH hat mit Urteil vom 17.10.2013 – I ZR 41/12 - entschieden: Die Bestimmungen der § 88 Abs. 1, § 89 Abs. 1 und § 92 Abs. 1 UrhG sind Auslegungsregeln und kommen als Maßstab einer Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht in Betracht (Fortführung von BGHZ 193, 268 – Honorarbedingungen Freie Journalisten).