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Wirtschaftsrecht
11.06.2019
Wirtschaftsrecht
BGH : Recht des Verwalters im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmers zur Erfüllungswahl oder Ablehnung der Erfüllung

Der BGH hat mit Urteil vom 16.5.2019 – IX ZR 44/18 – entschieden: a) Der Insolvenzverwalter kann nur dann die Erfüllung eines gegenseitigen Vertrages verlangen oder die Erfüllung ablehnen, wenn im Zeitpunkt der Eröffnung im Synallagma stehende Hauptleistungspflichten ganz oder teilweise ausstanden.

b) Dem Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Unternehmers steht kein Recht zur Erfüllungswahl oder Ablehnung der Erfüllung zu, wenn der Besteller den Werklohn vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vollständig gezahlt hatte und nur die Abnahme der vom Unternehmer verweigerten Mängelbeseitigungsarbeiten ausstand.

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