BGH: Ratenzahlungsangebot lässt nicht zwingend die Schlussfolgerung einer Zahlungseinstellung zu
Der BGH hat mit Urteil vom 14.7.2016 – IX ZR 188/15 – entschieden: Erklärt der Schuldner seinem Gläubiger, eine fällige Zahlung nicht in einem Zug erbringen und nur Ratenzahlungen leisten zu können, muss dieser allein aus diesem Umstand nicht zwingend darauf schließen, dass der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.