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Wirtschaftsrecht
08.09.2010
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Qualitätsschutz für „Hessischen Handkäs"

Der „Hessische Handkäs" muss künftig auch aus Hessen kommen: Der Käse ist ab sofort durch das EU-Gütezeichen „geschützte geografische Angabe" (g.g.A). geschützt. Hersteller, die das EU-Gütezeichen "g.g.A." für den Hessischen Handkäse nutzen wollen, müssen sich an entsprechende Vorgaben halten. Grundsätzlich gilt bei der "geschützten geografischen Angabe", dass mindestens eine der Produktionsstufen - also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung - im Herkunftsgebiet durchlaufen werden muss.

(PM EU-Kommission vom 3.9.2010)

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