R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
10.08.2012
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Prüfverfahren gegen mutmaßliches Autozulieferer-Kartell eingeleitet

Die Europäische Kommission ermittelt gegen eine Reihe von Auto-Zulieferern wegen eines Kartellverdachts bei elektrischen Kabelbäumen.


Das entsprechende förmliche Verfahren leitete die Kommission am 9.8.2012 ein. Dieses Verfahren ist Teil weitergehender Untersuchungen zu möglichen Kartellen in der Automobilindustrie. Die Einleitung eines Verfahrens bedeutet, dass die Kommission diese Angelegenheit vorrangig behandelt, ohne dem Ergebnis der Untersuchung vorzugreifen. Im Februar 2010 hatte die Kommission die Räumlichkeiten einer Reihe von Kabelbaumherstellern durchsucht.


Kabelbäume sind kombinierte Kabelsysteme zur Stromversorgung der elektronischen Fahrzeugkomponenten. Sie verbinden die Fahrzeugcomputer mit den jeweils zugehörigen Fahrzeugelementen. Der Kabelbaum wird häufig als „zentrales Nervensystem" des Fahrzeugs bezeichnet. Kabelbaumhersteller sind Zulieferer für die Kraftfahrzeughersteller. Erhärtet sich der Kartellverdacht, könnte dies einen Verstoß gegen Art. 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Art. 53 des EWR Abkommens darstellen, die Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Praktiken verbieten.


Darüber hinaus hat die Kommission vor kurzem unangekündigte Kontrollen in weiteren Segmenten der Fahrzeugteilebranche unternommen, da sie die Existenz von Kartellen vermutet. Die Kontrollen erstreckten sich auf die Bereiche "Systeme für die Insassensicherheit", "Wälz- und Gleitlager" und "Thermosysteme".


Mit der Verfahrenseinleitung durch die Kommission entfällt die Zuständigkeit der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten für die Anwendung der EU Wettbewerbsregeln in dieser Sache. Die Kommission hat die Unternehmen und die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten über die Verfahrensleitung in dieser Angelegenheit unterrichtet, nennt die Namen der Unternehmen jedoch nicht.


Für den Abschluss der Ermittlungen im Falle wettbewerbswidrigen Verhaltens gibt es keine verbindliche Frist. Die Dauer einer kartellrechtlichen Untersuchung hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Komplexität des jeweiligen Falls, der Bereitschaft des betroffenen Unternehmens zur Zusammenarbeit mit der Kommission sowie der Ausübung der Rechte auf Verteidigung.


(PM EU-Kommission vom 9.8.2012)

stats