OLG München: Prüfungsumfang bei GmbH-Neueintragung
Mit Beschluss vom 1.7.2010 - 31 Wx 102/10 - hat das OLG München entschieden: Das Registergericht darf die Eintragung einer GmbH in das Handelsregister nicht deshalb ablehnen, weil eine Satzungsbestimmung (hier: Einziehung des Geschäftsanteils bei Erhebung der Auflösungsklage) Vorschriften verletzt, die unentziehbare Individual- oder Minderheitsrechte gewähren.