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Wirtschaftsrecht
16.01.2014
Wirtschaftsrecht
BaFin: Prüfungskampagne zur Qualität der Vergütungssysteme zeigt Mängel bei allen geprüften Instituten

Die Prüfungskampagne 2013 der BaFin zur Qualität der Vergütungssysteme ergab Mängel bei allen 14 geprüften Instituten. Eine weitere Prüfung dauert noch an. Geprüft wurde die Einhaltung der Vorgaben des § 25a Abs. 1 S. 3 Nr. 4 KWG a.F. sowie der Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) in der bis 31.12.2013 gültigen Fassung.


Die BaFin hat einen Kurzbericht zu den Prüfungsschwerpunkten veröffentlicht, in dem die identifizierten Mängel wie folgt zusammengefasst werden:


  • - Identifizierung der Risikoträger

Bei allen zwölf als „bedeutend" im Sinne der InstitutsVergV eingestuften Instituten wurden Mängel bei der Identifizierung der Risikoträger festgestellt.


Bei zwei Instituten, die sich selbst als „nicht bedeutend" eingestuft haben, war die Qualität der Risikoanalyse, aufgrund der die Einstufung als „nicht bedeutend" erfolgte, mangelhaft.


Identifizierung erfolgte häufig nicht auf Basis einer umfassenden, regelmäßig aktualisierten und angemessen dokumentierten Risikoanalyse.


Beanstandungen gab es in mehreren Fällen bei der Festlegung der Kriterien für die Risikoanalyse, aufgrund derer die Identifizierung vorgenommen wurde.



  • - Ermittlung der Boni der Mitarbeiter

Mehrfach war eine Ausrichtung der Vergütungssysteme an den Strategien und den hierin enthaltenen Zielvorgaben nicht sichergestellt.


Bei einer Vielzahl der geprüften Institute waren die Bemessungszeiträume für die Festlegung der variablen Vergütung bei Geschäftsleitern und Risikoträgern nicht zufriedenstellend.


Bei Anlegung der neuen Maßstäbe der am 01.01.2014 in Kraft getretenen Deckelung des variablen Vergütungsanteils würden nur vier Institute diese Maßstäbe einhalten; bei sieben weiteren Instituten wären die Verhältnisse zwischen fixer und variabler Vergütung nur dann KWG-konform, wenn eine Erhöhung des Höchstwerts auf 200 Prozent der Fixvergütung gebilligt wurde.



  • - Ermittlung des Gesamtbetrags der Vergütung

Die bei der Ermittlung der variablen Vergütung zugrunde gelegten Parameter waren des Öfteren unzureichend.


Deutliche Defizite bei der geforderten systematischen Betrachtung, inwiefern der ermittelte Gesamtbetrag der variablen Vergütungen mit der Sicherstellung einer angemessenen Eigenmittelausstattung vereinbar war.



  • - Auszahlungsrestriktionen

Probleme lagen schwerpunktmäßig im Fehlen angemessener Kriterien für die Verringerung der zurückbehaltenen variablen Vergütung (Malus-Trigger).


So haben Institute beispielsweise Kriterien bzw. Schwellenwerte so definiert, dass die Anwendung eines Malus erst bei außerordentlichen Misserfolgen und schwerwiegenden, individuellen Verfehlungen überhaupt geprüft wurden.


Vielfach unzulängliche Bemessungszeiträume für die Festlegung der variablen Vergütungsanteile bei Risk Takern und Geschäftsleitern.



  • - Entwicklung der Großverdiener bei deutschen Instituten

Unter den in Deutschland beschäftigten Mitarbeitern der Institute wurden 87 Einkommensmillionäre gemeldet; hierunter befanden sich 40 Risk Taker.


Bei den teilnehmenden deutschen Instituten jeweils nur sehr wenige Großverdiener (Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung in Höhe von mindestens EUR 1 Mio. p.a. erhalten).



(PM BaFin vom 13.1.2014)

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