EU-Kommission: Prüfungen gegen Microsoft wegen Verdachts auf Wettbewerbsverstoß eingeleitet
Der US-Softwarehersteller Microsoft steht erneut im Zentrum eines Wettbewerbsverfahrens der EU-Kommission.
Kommissions-Vizepräsident Joaquin Almunia sagte am 17.7.2012 in Brüssel, die Behörde prüfe, ob Microsoft gegen Auflagen aus dem Jahr 2009 verstoßen habe, die es Computerbenutzern erleichtern, den Web-Browser ihrer Wahl auszuwählen.
Die der Kommission vorliegenden Informationen deuten darauf hin, dass das Windows 7 Service Pack 1 im Februar 2011 den entsprechenden Auswahlschirm nicht enthielt. Das könnte dazu geführt haben, dass von Februar 2011 bis heute Millionen von Computernutzern in der EU den Auswahlschirm nicht gesehen haben. Er soll sicherstellen, dass andere Browseranbieter nicht unter der marktbeherrschenden Stellung von Microsoft bei Betriebssystemen mit Microsoft-Browser leiden. Microsoft hat inzwischen eingeräumt, dass der Auswahl-Schirm in dieser Zeit nicht angezeigt wurde.
Wettbewerbskommissar Almunia sagte dazu:
„Wir nehmen das Befolgen unserer Entscheidungen sehr ernst. Und ich habe darauf vertraut, dass die Berichte des Unternehmens dazu korrekt waren. Aber nun scheint, als ob dies nicht der Fall war und wir haben sofort gehandelt. Falls sich der Verstoß in der Untersuchung bestätigen sollte, muss sich Microsoft auf Sanktionen einstellen."
(PM EU-Kommission vom 17.7.2012)