BGH: Prüfung eines Mangels der Vollmacht durch das Prozessgericht
Mit Beschluss vom 14.7.2011 - V ZB 237/10 - hat der BGH entschieden: Hat das Prozessgericht auf die Rüge des Gegners einen Mangel der Vollmacht verneint, kann die Wirksamkeit der Vollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren nicht mit derselben Begründung erneut in Frage gestellt werden.